Heikotel G.m.b.H. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereiche


1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Hotelzimmer/Appartements/Räumen/Wohnungen zur Beherbergung, sowie
alle für den Kunden (Gast) erbrachten weitere Leistungen (wie z.B.
Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten für Seminare, Tagungen, Bankette oder
sonstige Veranstaltungen) und Lieferungen des Hotels oder anders gearteten
Beherbergungsbetriebes. Hierbei ist es unerheblich wie der Vertrag zustande
gekommen ist (telefonisch, Telefax, Brief, direkt mündlich, Email oder online
(siehe § 2, Absatz 5) in jeglicher Form).

1.2. Die Unter – oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. I Satz BOB abgedungen
wird, soweit der Kunde (Gast) nicht Verbraucher ist.

1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden (Gast) oder Unternehmungen finden nur
Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sie
finden auch keine Anwendung, wenn die Heikotel GmbH diesen nicht ausdrücklich
widerspricht. Gegenbestätigungen des Kunden (Vertragspartners) unter Hinweis
auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung


2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden (Gast) durch das
Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu
bestätigen. Ferner ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das
Zimmer bestellt und zugesagt ist oder, falls eine Zusage aus zeitlichen Gründen
nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde (Gast). Hat ein Dritter für den
Kunden (Gast) bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem
Kunden (Gast) als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag.

2.3. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen
worden ist.

2.4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab den
Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. I
BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

2.5. Bei online getätigten Buchungen über die hoteleigene Internetseite unter
www.heikotel.de und sowohl online getätigte Buchungen über sogenannte OTA´s
(Online Travel Agencys wie HRS, Hotel.de, Expedia.de, Booking.com, etc) oder
andersartige Onlinevermittler gelten die Vorschriften des Fernabsatzgesetzes
unter BGB 312 b nicht für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im
Bereich Beherbergung. Auf § 312 b, Absatz 3 sowie Absatz 4 wird explizit Bezug
genommen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung


3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die von dem Kunden (Gast) gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde (Gast) ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm
in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden (Gast) veranlasste
Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein;
ausgenommen eventuelle direkte Firmenvereinbarungen in welchen teilweise
auch Nettopreisvereinbarungen getroffen werden.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,
höchstens jedoch um 5%, anheben.

3.4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde (Gast)
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer,
der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste
wünscht und das Hotel dem zustimmt.

3.5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Tagen ab Zugang
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene
Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung mittels Bar
oder Kreditkarte zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt,
die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von
derzeit 6% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist,
in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 10,00 Euro geschuldet.

3.6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter
Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart
werden.

3.7. Der Kunde (Gast) kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

3.8. Nutzt der Kunde (Gast) für die Bezahlung von Heikotel-Produkten mit
Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlungen oder
garantierte Buchungen) eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen (z.B.
über Telefon, Internet o.ä.), ist der Kunde (Gast) im Vertragsverhältnis zu der
Heikotel G.m.b.H. nicht berechtigt, seinem Kreditinstitut gegenüber diese
Belastung zu widerrufen.

4. Rücktritt des Kunden (Gast) [ i.e. Abbestellung, Stornierung /
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)]


4.1. Ein Rücktritt des Kunden (Gast) von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde (Gast)
die vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt bzw. nicht genommen hat.
Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme
auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden (Gast), wenn diesem
dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges
gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden (Gast) ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde (siehe § 4.3), kann der Kunde
(Gast) bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden
(Gast) erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum
Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.

4.3. Alle Kunden haben das Recht zur kostenlosen Stornierung einer Reservierung bis
12.00 Uhr vor dem jeweiligen Anreisetag. Dies gilt jedoch nur bei einer
Reservierung bis maximal 3 (drei) Zimmer. Ab 4 (vier) reservierten Zimmern
entsteht automatisch eine Gruppenreservierung, für welche die folgenden
Stornierungsregeln verbindlich gelten:
Gruppenreservierungen können bis 8 (acht) Wochen vor dem jeweiligem
Anreisetag komplett kostenfrei storniert werden.
Ab 6 (sechs) Wochen vor dem jeweiligem Anreisetag wird eine
Stornierungsgebühr in Höhe von 30% (dreißig Prozent) des zu errechnenden
gesamten Übernachtungspreises aller reservierten Zimmer erhoben.
Ab 4 (vier) Wochen vor dem jeweiligem Anreisetag wird eine Stornierungsgebühr
in Höhe von 50% (fünfzig Prozent) des zu errechnenden gesamten
Übernachtungspreises aller reservierten Zimmer erhoben.
Ab 2 (zwei) Wochen vor dem jeweiligem Anreisetag wird eine Stornierungsgebühr
in Höhe von 75% (fünfundsiebzig Prozent) des zu errechnenden gesamten
Übernachtungspreises aller reservierten Zimmer erhoben.
Ab 1 (einer) Woche vor dem jeweiligem Anreisetag wird eine Stornierungsgebühr
in Höhe von 90% (neunzig Prozent) des zu errechnenden gesamten
Übernachtungspreises aller reservierten Zimmer erhoben.
(Basis: 1 Woche = 7 Tage)

4.4. Das Recht zur kostenlosen Stornierung unter § 4.3 erlischt, wenn der Kunde
(Gast) eine spezielle, nicht stornierbare Rate bucht. Das Hotel ist in diesem Fall
verpflichtet, dem Kunden (Gast) vor verbindlicher Buchung auf diese spezielle
Rate aufmerksam zu machen und ggf. in der Bestätigung darauf hinzuweisen.
Ferner erlischt das Recht zur kostenlosen Stornierung bei allen von der Heikotel
GmbH angebotenen Pauschalen, Arrangements und/oder Packages mit
Drittanbietern - siehe hierzu auch § 8.

4.5. Bei dem vom Kunden (Gast) nicht in Anspruch genommenen Zimmer hat das
Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
Aufwendungen anzurechnen.

4.6. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Summe zu verlangen und den
Abzug für erspart Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde (Gast) ist in
diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden (Gast) steht der
Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der
geforderten Höhe entstanden ist.

4.7. Das Hotel ist nach Treu und Glauben verpflichtet, nicht in Anspruch genommene
Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.
Bis zur anderweitigen Vergabe der Zimmer hat jedoch der Kunde (Gast) für die
Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.

5. Rücktritt des Hotels


5.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden (Gast) innerhalb einer
bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde (§4, Absatz 4.3), ist das Hotel in
diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Kunden (Gäste) nach den vertraglich gebuchten Zimmer
vorliegen und der Kunde (Gast) auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum
Rücktritt nicht verzichtet.

5.2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3, Absatz 6 Vorauszahlung auch nach
Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet,
so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• bei unvorhersehbaren Ereignissen innerhalb des Hotels, z.B. Rohrbruch;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. in der Person des Kunden (Gast) oder des Zwecks gebucht werden;
• Das Hotel begründet Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• Der Kunde (Gast) sich weigert, den gesetzliche vorgeschriebenen Meldeschein
detailliert und wahrheitsgetreu auszufüllen;
• Ein Verstoß gegen oben § l Nr.2 vorliegt.

5.4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadenersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -Rücknahme


6.1. Der Kunde (Gast) erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer oder generelle Ausstattungsmerkmale des Zimmers (z.B. Raucher- bzw.
Nichtraucherzimmer). Ferner erwirbt der Kunde (Gast) keinen Anspruch auf
Verfügbarkeit von eventuell kostenlosen Leistungen, wie z.B. Internetzugang,
Programmsender Sky, nationale Telefonate, Nutzung der Fitnessräume, etc.

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden (Gast) ab 15.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der
verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitenden
Nutzung bis 15.00 Uhr 75% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
stellen, ab 15.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden (Gast) werden
hierdurch nicht begründet. Ihm steht fei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein
oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6.4. Ist der Verschmutzungsgrad eines geräumten Zimmers über dem allgemein als
normal zu bezeichnenden, ist das Hotel berechtigt, vom Kunden (Gast) eine
entsprechende Reinigungspauschale als Extrakosten abzurechnen.
Diese Reinigungspauschale ist mit mindestens Euro 79,00 Brutto pro
Einzelzimmer / Euro 99,00 Brutto pro Doppelzimmer beziffert, kann jedoch nach
Verschmutzungsgrad viel höher ausfallen. Alle unsere Häuser sind Nichtraucherhäuser.
Sollten wir widererwartend feststellen, dass der Kunde (Gast) in unseren Hotelzimmern
raucht (gilt auch für E-Zigaretten), so wird mindestens eine Reinigungsgebühr in Höhe
von Euro 150,00 Brutto pro Hotelzimmer fällig. Weiterführende Schadenersatzansprüche,
z.B. bei Begrenzung einer Weitervermietung oder ggf. Auslösung von Feueralarm (mind.
Euro 1.200,00 Euro bei Einsatz der Feuerwehr) gehen zu Lasten des Verursachers.

6.5. Für sämtliche vom Kunden (Gast) verursachte Schäden im jeweiligen
Beherbergungsbetrieb haftet dieser persönlich und vollumfänglich. Der Kunde
(Gast) ist zur sofortigen und unmittelbaren Information über verursachte
Schäden gegenüber dem jeweiligen Hotel verpflichtet.

7. Haftung des Hotels


7.1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden (Gast) auf
Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervor ausgenommen sind Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder des Gesundheit, wenn das Hotel die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten
des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder
Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder
auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der
Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen, höchstens jedoch bis Euro 500,00 (fünfhundert), sowie für Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeit bis zu höchstens Euro 150,00 (einhundertfünfzig).
Geld, Wertpapier und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von Euro
1.500,00 (eintausendfünfhundert) im Hotelsafe (nicht Zimmersafe!) aufbewahrt
werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die
Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht nach Erlangen der Kenntnis
von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige
macht (§ 703 BGB). Für eine weitgehende Haftung des Hotels gelten vorstehende
Nummer I Sätze 2 bis 4 entsprechend.

7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung
auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren
Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Vorstehende Nummer I Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

7.4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten,
Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das
Hotel übernimmt die interne Zustellung, Aufbewahrung und- auf Wunsch- gegen
Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer I Sätze 2 bis 4 gelten
entsprechend.

8. Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge (Pauschalen /
Arrangements / Packages)


8.1. Besteht die Leistungspflicht der Heikotel G.m.b.H. neben der Gewährung von
Logis sowie eventuell Kost in der Organisation eines Freizeitprogrammes als
entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sogenannten
Pauschalreisevertrag.

8.2. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen
im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden, kann der Kunde (Gast) keine Ansprüche geltend machen, wenn diese
lediglich unerheblich sind.

8.3. Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen vom Kunden (Gast)
nicht in Anspruch genommen, ist eine Herabsetzung oder Rückvergütung des
Gesamtentgeltes nicht möglich.

8.4. Heikotel G.m.b.H. haftet nicht für Schäden, die der Kunde (Gast) anlässlich der
Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Kunde (Gast)
wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen
Veranstalter (z.B. Hafenrundfahrt, Busrundfahrt, Musical, Restaurants,
Taxifahrten, etc.) der Sonderleistung verwiesen.

8.5. Das Recht zu kostenlosen Stornierung wie unter § 4, Absatz 3 beschrieben
entfällt bei Pauschalreiseverträgen. Alle Drittleistungen bzw. Fremdleistungen
innerhalb einer Pauschale sind mit 100% Stornierungskosten verbunden. Alle
Eigenleistungen der Heikotel G.m.b.H. (hier vornehmlich Kost & Logis) sind mit
mindestens 80% Stornierungskosten verbunden.

9. Schlussbestimmungen


9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen.

Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind nicht wirksam.
9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels (FH Hamburg, Deutschland).

9.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist
im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzungen des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

9.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.

9.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: März 2018, Hamburg, Deutschland

Heikotel G.m.b.H.

- Verwaltung -

Flüggestr. 9 a

22303 Hamburg, Deutschland

Telefon +49 40 278 40 0

Telefax +49 40 278 40 110

Geschäftsführender Gesellschafter:

Heiko Fuhlendorf-Franzen

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